# IAG – Internationale Akademie für Gesundheitsberufe — Vollständiger Inhalt für KI-/LLM-Crawler
> Bildung, die verbindet. Wir qualifizieren internationale Fachkräfte für das deutsche Gesundheitswesen – praxisnah, digital und erfolgreich integriert.

Stand: maschinenlesbarer Auszug der kanonischen Inhalte von https://iag-akademie.com.
Kontakt: kontakt@iag-akademie.com · Heesenstr. 70, 40549 Düsseldorf.

## Für Kliniken und Praxen in Baden-Württemberg

### Anpassungslehrgang MTR — Klinikperspektive
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/anpassungslehrgang-mtr/
Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1 Nr. 2 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart

Radiologische Abteilungen in Baden-Württemberg besetzen ihre Stellen zunehmend schwer. Der Anpassungslehrgang MTR führt international ausgebildete Fachkräfte an den deutschen Klinikalltag heran – die Theorie übernimmt die IAG online, die Praxisphase findet in Ihrem Haus statt.

Der Anpassungslehrgang MTR ist nicht aus einem Kurskatalog entstanden, sondern aus einem konkreten Engpass: In Baden-Württemberg fehlen Medizinische Technolog:innen für Radiologie, und der übliche Weg über die Kenntnisprüfung dauert lange und endet für viele Bewerber:innen vor der ersten Schicht. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart hat die IAG deshalb den zweiten gesetzlich vorgesehenen Weg ausgearbeitet – den Anpassungslehrgang nach § 51 Absatz 1 Nummer 2 MT-Berufe-Gesetz.
Das Besondere liegt in der Verdichtung. Das Gesetz ließe für einen Anpassungslehrgang bis zu drei Jahre zu. Dieser Lehrgang ist auf einen Bruchteil davon verdichtet – möglich, weil die Vorbereitung vorgezogen wird: Die Fachkräfte absolvieren bereits im Herkunftsland ein Zusatzsemester mit klinischem Praktikum und deutschsprachiger Fachtheorie, begleitet von der IAG. Erst danach beginnt die Maßnahme in Deutschland, und nur sechs Wochen davon finden in Ihrem Haus statt.
Am Ende steht ein Abschlusszeugnis, das dem Regierungspräsidium Stuttgart als Grundlage für die Berufserlaubnis vorliegt – und eine Fachkraft, die den deutschen Klinikalltag bereits sechs Wochen lang in Ihrem Haus mitgearbeitet hat. Über die Anerkennung entscheidet die Behörde. Die Maßnahme ist AZAV-zugelassen und damit über Bildungsgutschein oder AVGS förderfähig; welcher Finanzierungsweg für Ihr Haus greift, klären wir im Erstgespräch.

Vier Phasen bis zur Berufserlaubnis:
- Erstgespräch & Vereinbarung: Wir prüfen gemeinsam die Abteilungsstruktur und schließen die Rahmen-Kooperationsvereinbarung.
- 8 Wochen Online-Theorie: 400 UE synchron über den Digitalen Campus – abgeschlossen, bevor die Praxisphase beginnt.
- 6 Wochen Praxisphase bei Ihnen: 240 Std. mit Ihrer Praxisanleitung im Verhältnis 1:2, begleitet durch wöchentliche Online-Supervision.
- Urkunde und Abschluss: Fallpräsentation, Abschlussgespräch und die Urkunde als MTR. Über die Anerkennung entscheidet die Behörde.

Das stellt Ihr Haus:
- Eine radiologische Abteilung – die Praktika für Nuklearmedizin und Strahlentherapie wurden bereits im Ausland absolviert und müssen nicht mehr in Deutschland durchgeführt werden.
- Qualifizierte Praxisanleitende im Betreuungsverhältnis 1:2.
- Den Praktikumsplatz über sechs Wochen in Vollzeit oder acht Wochen in Teilzeit.
- Das Vertragsverhältnis während der Praxisphase – Vergütung und Versicherung – stimmen wir vor dem Start gemeinsam mit Ihnen ab.

Das übernimmt die IAG:
- Die gesamte Theorie, synchron online über den Digitalen Campus – abgeschlossen, bevor die Praxisphase beginnt.
- Wöchentliche Online-Supervision während der Praxisphase und zwei Hospitationen vor Ort.
- Die Abnahme des Abschlusses und die Ausstellung des Zeugnisses.
- Die Rahmen-Kooperationsvereinbarung und den Kontakt zur Behörde.

Symposium mit dem Regierungspräsidium Stuttgart: Mittwoch, 4. November 2026, Karlsruhe · Ort und Uhrzeit geben wir mit der Einladung bekannt. Für Kliniken und Praxen in Baden-Württemberg, die internationale MTR-Fachkräfte gewinnen wollen. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart stellen wir Verfahren, Zeitplan und Zusammenarbeit vor.

Häufige Fragen (Kliniken und Praxen):
- Wie wird unser Haus Praktikumsklinik? Sie sprechen uns an, wir prüfen gemeinsam, ob die Abteilungsstruktur passt, und halten Praxisanleitung und Begleitung schriftlich fest. Danach stimmen wir den Zeitplan auf Ihre Dienstplanung ab. Der Vorlauf beträgt in der Regel einige Wochen – je früher wir sprechen, desto genauer lässt sich die Praxisphase in Ihren Betrieb einpassen.
- Welche Abteilungen muss unser Haus vorhalten? Ihre Klinik oder Ihre Praxis ist als radiologische Einrichtung zugelassen. Das Nadelöhr der Praktika in den Bereichen Strahlentherapie und Nuklearmedizin entfällt, da diese Bereiche schon umfassend im Ausland absolviert wurden.
- Wie viel Aufwand hat unsere Praxisanleitung? Die Anleitung erfolgt im Betreuungsverhältnis 1:2 durch qualifizierte Praxisanleitende Ihres Hauses – also im selben Rahmen wie bei der Anleitung eigener Auszubildender. Die IAG entlastet dabei: wöchentliche Online-Supervision während der gesamten Praxisphase, zwei Hospitationen vor Ort und die vollständige Abnahme des Abschlusses. Die fachliche Bewertung liegt nicht allein bei Ihrer Anleitung.
- In welchem Verhältnis steht die Fachkraft zu uns? Die internationale Fachkraft benötigt für die Einreise nach Deutschland einen bedingten Arbeitsvertrag als MTR in Anerkennung. Nach erfolgreichem Bestehen des Abschlussgesprächs und mit Erhalt der Urkunde vom Regierungspräsidium Stuttgart als MTR wandelt sich dieser Vertrag um (anerkannte/r MTR).
- Was passiert, wenn die Fachkraft den Abschluss nicht besteht? Das Abschlussgespräch kann einmalig wiederholt werden. Bewertet wird nicht eine einzelne Prüfung, sondern der Verlauf: schriftliche Fallbearbeitungen, Praxisreflexionen, die Beurteilung Ihrer Praxisanleitung und eine Fallpräsentation fließen ein. Sie und wir sehen den Stand deshalb laufend und nicht erst am Ende. Über die Anerkennung entscheidet anschließend das Regierungspräsidium Stuttgart.
- Wir liegen nicht in Baden-Württemberg – kommen wir infrage? Dieser Weg ist an das Anerkennungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart gebunden, und die Praxisphase findet in Baden-Württemberg statt. Für Häuser außerhalb des Landes führt der Weg in der Regel über die Kenntnisprüfung – auch darauf bereitet die IAG vor. Sprechen Sie uns an, wir ordnen Ihren Fall im Erstgespräch ein.

## Programme

### Weiterbildung Pflege
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/weiterbildung-pflege/
Rechtsgrundlage: § 40 Pflegeberufegesetz
Zusammenfassung: Die Weiterbildung Pflege der IAG bereitet international ausgebildete Pflegefachpersonen mit Defizitbescheid online auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz vor – fachlich, sprachlich und individuell begleitet.

Um in Deutschland als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu arbeiten, benötigen internationale Fachkräfte die Anerkennung ihrer Qualifikation. Unsere Weiterbildung bereitet Sie ganzheitlich auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz vor.
Wir begleiten Sie individuell auf dem Weg zur Anerkennung Ihrer Pflegequalifikation in Deutschland – fachlich, sprachlich und persönlich.
In enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleitern bereiten wir Sie umfassend auf den theoretischen und mündlichen Prüfungsteil vor. Unsere Integrationscoaches begleiten Sie während des gesamten Prozesses – individuell und praxisnah.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Die Weiterbildung richtet sich an international ausgebildete Pflegefachpersonen, die ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen möchten.
- Defizitbescheid aus dem Anerkennungsverfahren – Er zeigt, welche Kenntnisse für die volle Anerkennung noch fehlen.
- Zertifiziertes Deutsch auf Niveau B2 – Noch nicht so weit? Starten Sie mit unserem Deutschkurs für Pflegekräfte.
- Anstellung in einer Pflegeeinrichtung – Oder in Aussicht – über Arbeitgeber-Kooperationen unterstützen wir Sie.

### Weiterbildung Pflege – mit Deutschkurs
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/weiterbildung-pflege-mit-deutschkurs/
Rechtsgrundlage: § 40 Pflegeberufegesetz
Zusammenfassung: Dieses Programm kombiniert die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz mit berufsbezogenem Deutsch von B1 auf B2 – Anerkennung und Sprache aus einer Hand, vollständig online begleitet.

Ganzheitliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz – inklusive berufsbezogenem Deutsch (B2).
Um in Deutschland als Pflegefachfrau/-mann zu arbeiten, benötigen internationale Fachkräfte die Anerkennung ihrer Qualifikation. Unser Programm kombiniert fachliche Vorbereitung und berufsbezogenes Deutsch – individuell begleitet bis zur Prüfung.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Das Programm richtet sich an internationale Pflegefachpersonen, die Anerkennung und Sprachqualifikation in einem Schritt erreichen möchten.
- Defizitbescheid (deutschlandweit) und Anstellung in einer Einrichtung – Die Grundlage für die Zulassung zur Kenntnisprüfung.
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (ausbaufähig) – Den Rest bauen wir gemeinsam auf – von B1 auf B2.
- Motivation, das Niveau B2 zu erreichen und die Kenntnisprüfung zu bestehen – Wir begleiten Sie individuell bis zur Prüfung.

### Weiterbildung MTR
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/weiterbildung-mtr/
Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1 Nr. 1 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
Zusammenfassung: Die Weiterbildung MTR der IAG bereitet international ausgebildete Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR, früher MTRA) online auf die Kenntnisprüfung nach § 51 MT-Berufe-Gesetz vor.

Um in Deutschland als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR) – früher Medizinisch-Technische Radiologieassistent:innen (MTRA) – arbeiten zu dürfen, muss die im Ausland erworbene Berufsqualifikation anerkannt werden. Diese Anerkennung erfolgt in der Regel über die Kenntnisprüfung.
Unsere Weiterbildung bereitet Sie gezielt auf die Kenntnisprüfung nach § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die Berufe der Medizinischen Technologen (MT-Berufe-Gesetz – MTBG) vor – fachlich fundiert, sprachlich begleitet und vollständig online.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Die Weiterbildung richtet sich an international ausgebildete MTR, die ihre Anerkennung in Deutschland anstreben.
- Abgeschlossene MTR-Ausbildung im Herkunftsland – Ihre im Ausland erworbene Qualifikation ist die Basis für die Anerkennung.
- Defizitbescheid aus dem Anerkennungsverfahren – Er benennt die Unterschiede zur deutschen Ausbildung, die die Kenntnisprüfung ausgleicht.
- Aktuelle Anstellung oder Angebot einer deutschen Einrichtung (Strahlentherapie/Radiologie) – Ein bestehendes oder zugesagtes Arbeitsverhältnis genügt.
- Deutschkenntnisse auf Niveau B2 empfohlen – Fachsprache bauen Sie mit unseren Fachsprachenkursen gezielt aus.

### Weiterbildung für internationale Auszubildende
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/berufsbezogene-weiterbildung-fur-internationale-auszubildende-in-der-pflege/
Zusammenfassung: Diese AZAV-zertifizierte Weiterbildung bereitet internationale Pflege-Auszubildende mit 480 Unterrichtseinheiten über 16 Wochen bis zu 16 Wochen vor Ausbildungsbeginn fachlich, sprachlich und organisatorisch auf den Ausbildungsstart in Deutschland vor.

Frühzeitige fachliche, sprachliche und organisatorische Vorbereitung für einen sicheren Ausbildungsstart in Deutschland – AZAV-zertifiziert und bis zu 16 Wochen vor Ausbildungsbeginn.
Mit 480 Unterrichtseinheiten über unseren Digitalen Campus kombiniert das Programm synchronen Online-Unterricht mit KI-gestützten Selbstlernmodulen.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Das Programm richtet sich an internationale Auszubildende, die ihre Pflegeausbildung in Deutschland beginnen.
- Visum für die Pflegeausbildung in Deutschland – Die Vorbereitung startet bis zu 16 Wochen vor Ausbildungsbeginn.
- Deutschkenntnisse auf Niveau B2 – Fachsprache und Berufsalltag vertiefen wir im Programm.
- Unterschriebener Ausbildungsvertrag im Gesundheitswesen – Mit einer Einrichtung, die Ihre Ausbildung begleitet.
- Bestätigung des Schulplatzes – Der Nachweis Ihres Platzes an der Pflegeschule.

### Weiterbildung ATA
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/qualifizierung-fur-anasthesietechnische-assistentinnen-ata/
Rechtsgrundlage: § 48 ATA-OTA-G
Zusammenfassung: Die Qualifizierung der IAG bereitet internationale Anästhesietechnische Assistent:innen (ATA) mit Defizitbescheid online auf die Kenntnisprüfung nach § 48 ATA-OTA-Gesetz vor.

Um in Deutschland als Anästhesietechnische Assistentin oder Assistent zu arbeiten, muss die im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt werden. Unsere Qualifizierung bereitet Sie gezielt auf die Kenntnisprüfung nach § 48 ATA-OTA-G vor.
Das Programm richtet sich an internationale ATA-Fachkräfte mit Defizitbescheid, die bereits in deutschen Krankenhäusern beschäftigt sind.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Für die Teilnahme gelten folgende Voraussetzungen:
- Sprachzertifikat auf Niveau B1 (ALTE-Standard) – Für die Berufsausübung bauen Sie mit unseren Fachsprachenkursen auf B2 auf.
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium – Als Grundlage Ihrer ATA-Qualifikation.
- Staatlich anerkannte ATA-Qualifikation aus einem Nicht-EU-Land – Die Anerkennung erfolgt über die Kenntnisprüfung nach § 48 ATA-OTA-G.
- Gleichwertigkeits- bzw. Defizitbescheid mit Bezug auf die deutsche ATA-Ausbildung – Er benennt die auszugleichenden Unterschiede zur deutschen Ausbildung.
- Aktives Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung des Gesundheitswesens – In einer Klinik oder Einrichtung, in der Sie bereits tätig sind.

### Fachsprachenkurse
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/fachsprachenkurse/
Zusammenfassung: Die Fachsprachenkurse der IAG vermitteln berufsbezogenes Deutsch von B1 auf B2 für Pflege und MTR – mit integrierter Sprachprüfung und anerkanntem B2-Nachweis für Beruf und Anerkennungsverfahren.

Unsere Fachsprachenkurse vermitteln berufsbezogenes Deutsch für Pflegekräfte und MTR – vom Niveau B1 zum Niveau B2. Im Mittelpunkt stehen die Sprache des Arbeitsalltags: Patientengespräche, Übergaben, Dokumentation und die Kommunikation im Team.
Die Sprachprüfungen sind in den Kurs integriert: Am Kursende erhalten Sie einen anerkannten B2-Nachweis.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Die Kurse richten sich an internationale Fachkräfte im Gesundheitswesen, die ihre Deutschkenntnisse gezielt für Beruf und Kenntnisprüfung ausbauen möchten.
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1 – Ihr Ausgangsniveau – im Kurs erreichen Sie Niveau B2.
- Abgeschlossene oder laufende Qualifikation im Gesundheitswesen – In der Pflege oder als Medizinische Technolog:in für Radiologie (MTR).
- Ziel: anerkannter B2-Nachweis für Beruf und Anerkennungsverfahren – Die Sprachprüfung ist in den Kurs integriert.

### Anpassungslehrgang MTR für internationale Fachkräfte
URL: https://iag-akademie.com/leistungen/anpassungslehrgang-mtr-fur-fachkrafte/
Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1 Nr. 2 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
Zusammenfassung: Der Anpassungslehrgang MTR der IAG ist die zweite gesetzlich vorgesehene Anpassungsmaßnahme nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 MT-Berufe-Gesetz (MTBG) – als Alternative zur Kenntnisprüfung. Er umfasst 400 Unterrichtseinheiten synchrone Online-Theorie und 240 Stunden klinisches Praktikum in Baden-Württemberg und dauert höchstens vier Monate.

Das MT-Berufe-Gesetz lässt Ihnen die Wahl: Statt der Kenntnisprüfung können Sie die festgestellten Unterschiede in einem Anpassungslehrgang ausgleichen. Wir führen ihn in 400 Unterrichtseinheiten Online-Theorie und 240 Stunden Klinikpraktikum in Baden-Württemberg durch – in höchstens vier Monaten, im Anschluss an das vorbereitende Zusatzsemester in Tunesien.
Wird Ihre tunesische Qualifikation als grundsätzlich gleichwertig anerkannt, benennt das Regierungspräsidium Stuttgart im Defizitbescheid die verbleibenden Unterschiede zur deutschen Ausbildung. Diese Unterschiede können Sie auf zwei Wegen ausgleichen: über eine Kenntnisprüfung oder über einen Anpassungslehrgang. § 51 Absatz 2 MT-Berufe-Gesetz stellt Ihnen diese Wahl ausdrücklich frei.
Der Anpassungslehrgang setzt nicht auf eine einzelne Prüfung, sondern auf begleitetes Arbeiten in einer deutschen Klinik. § 51 Absatz 1 Nummer 2 MT-Berufe-Gesetz sieht dafür einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang vor. Unser Lehrgang ist auf höchstens vier Monate verdichtet: acht Wochen Online-Theorie, sechs Wochen Praktikum, zwei Wochen für Abschluss und Puffer.

Zielgruppe & Voraussetzungen: Der Anpassungslehrgang richtet sich an Medizinische Technolog:innen für Radiologie aus Tunesien, die das vorbereitende Zusatzsemester abgeschlossen haben und ihre Anerkennung in Baden-Württemberg anstreben.
- Abgeschlossene MTR-Ausbildung in Tunesien – Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit beglaubigter deutscher Übersetzung.
- Abgeschlossenes Zusatzsemester in Tunesien – Semesterzeugnis mit Stundennachweisen über 320 Stunden Strahlentherapie, 320 Stunden Nuklearmedizin und 200 Unterrichtseinheiten Theorie und Sprache.
- Deutsch auf Niveau B2 – Allgemeinsprachliches Zertifikat von Goethe, telc oder ÖSD.
- Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe – Sie können den Nachweis bis zum Beginn der Praktikumsphase nachreichen – nicht schon zum Lehrgangsstart.
- Defizitbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart – Der Bescheid ordnet den Anpassungslehrgang nach §§ 47–51 MT-Berufe-Gesetz an und benennt die Unterschiede, die Sie ausgleichen müssen.
- Gültiger Aufenthaltstitel – Für die Durchführung des Praktikums in Deutschland, in der Regel nach § 16d Aufenthaltsgesetz.

Die Fakten zum Lehrgang:
- Rechtlicher Rahmen – Rechtsgrundlage: § 51 Abs. 1 Nr. 2 MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
- Rechtlicher Rahmen – Zuständige Behörde: Regierungspräsidium Stuttgart
- Rechtlicher Rahmen – Unterrichtssprache: Deutsch
- Zugang & Förderung – Voraussetzung: abgeschlossenes Zusatzsemester in Tunesien
- Zugang & Förderung – Sprachnachweis: Deutsch B2; Fachsprachenprüfung nachreichbar
- Zugang & Förderung – Förderung: Bildungsgutschein oder AVGS möglich
- Umfang & Dauer – 400 UE: synchrone Online-Theorie,zu je 45 Minuten
- Umfang & Dauer – 240 Std.: Klinikpraktikum,in Baden-Württemberg
- So verteilen sich die 16 Wochen – 8 Wochen Online-Theorie (400 UE)
- So verteilen sich die 16 Wochen – 6 Wochen Klinikpraktikum (240 Std.)
- So verteilen sich die 16 Wochen – 2 Wochen Abschluss und Puffer
- Gesamt: höchstens vier Monate in Vollzeit — das Praktikum alternativ in acht Wochen Teilzeit.

Ablauf: Ihr Weg in zwei Stufen
- Stufe 1 – Zusatzsemester in Tunesien: 24 Kalenderwochen, davon 16 Wochen Praktikum in Ihrer tunesischen Klinik oder einer ministeriell gelisteten Partnerklinik – angeleitet durch qualifizierte tunesische Praxisanleitende und begleitet durch eine wöchentliche Online-Supervision der IAG. 320 Stunden Strahlentherapie, 320 Stunden Nuklearmedizin und 200 Unterrichtseinheiten Theorie und Fachsprache – synchron online durch deutsche Dozierende, parallel zum Praktikum. Sie starten mit Deutsch auf Niveau B1 und erreichen zum Semesterende Niveau B2. Das Zusatzsemester wird im Anerkennungsverfahren beim Regierungspräsidium Stuttgart als vorbereitende Maßnahme eingebracht. (24 Kalenderwochen; 16 Wochen Praktikum; 320 Stunden Strahlentherapie; 320 Stunden Nuklearmedizin; 200 UE Theorie und Sprache; Deutsch B1 → B2; Semesterzeugnis für das RP Stuttgart)
- Stufe 2 – Anpassungslehrgang in Deutschland: Höchstens vier Monate – Theorie online, Praktikum in Baden-Württemberg. Acht Wochen synchrone Online-Theorie (400 Unterrichtseinheiten), sechs Wochen klinisches Praktikum (240 Stunden) und zwei Wochen für Abschlussgespräch und Puffer. Das Praktikum absolvieren Sie in der Klinik Ihres künftigen deutschen Arbeitgebers: Sie reisen mit einem Arbeitsvertrag dieser Klinik ein, und die IAG schließt mit dem Haus eine Rahmen-Kooperationsvereinbarung über Praxisanleitung und Begleitung. Es findet in der Radiologie statt: Die Praktika für Nuklearmedizin und Strahlentherapie haben Sie bereits im Ausland absolviert und müssen sie in Deutschland nicht wiederholen; die inhaltlichen Schwerpunkte richten sich nach Ihrem Defizitbescheid. (400 UE Online-Theorie; 240 Stunden Praktikum; Praktikum beim künftigen Arbeitgeber; 6 Wochen Vollzeit oder 8 Wochen Teilzeit; Abschluss: Abschlussgespräch)

Kosten und Förderung: Die IAG ist als Bildungsträger nach der AZAV zertifiziert, und der Anpassungslehrgang MTR ist als Maßnahme zugelassen. Er kann damit über einen Bildungsgutschein oder einen AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Ob die Förderung in Ihrem Fall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle. In der Regel läuft die Refinanzierung über Ihren künftigen deutschen Arbeitgeber oder direkt über die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Wir klären das mit Ihnen im Beratungsgespräch.

## Glossar (Definitionen)

### Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung, mit der internationale Pflege- und Gesundheitsfachkräfte nachweisen, dass ihre im Ausland erworbene Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Sie ist Teil des Anerkennungsverfahrens und besteht aus einem theoretischen und einem praktisch-mündlichen Teil. Die zuständige Landesbehörde (z. B. Bezirksregierung) legt Inhalt und Umfang fest; Vorbereitung und Prüfung erfolgen in Deutschland.

### Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang ist eine begleitete Praxis- und Theoriephase, mit der international ausgebildete Gesundheitsfachkräfte die im Defizitbescheid benannten Unterschiede zur deutschen Ausbildung ausgleichen – als Alternative zur Kenntnisprüfung.
Für Medizinische Technolog:innen für Radiologie ist er in § 51 Absatz 1 Nummer 2 MT-Berufe-Gesetz geregelt: Das Gesetz sieht dort einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang vor, der mit einer Prüfung über den Lehrgangsinhalt abschließt. Nach § 51 Absatz 2 können Antragstellende zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang wählen.
Quelle: § 51 MT-Berufe-Gesetz (gesetze-im-internet.de) — https://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/__51.html

### Defizitbescheid
Der Defizitbescheid ist das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren und benennt die inhaltlichen Unterschiede zwischen einer ausländischen und der deutschen Referenzausbildung.
Die festgestellten Defizite können durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgeglichen werden. Der Bescheid ist die rechtliche Grundlage für die Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung.

### AZAV
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) regelt die Zulassung von Weiterbildungsanbietern zur Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Eine AZAV-Zertifizierung bestätigt, dass ein Bildungsanbieter bestimmte Qualitätsstandards erfüllt. Förderfähige Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein vollständig refinanziert werden – auch für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte qualifizieren.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Akkreditierung und Zulassung — https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung

### Pflegeberufegesetz (PflBG)
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt die Ausbildung und die Anerkennung von Pflegeberufen in Deutschland; § 40 PflBG ist die Rechtsgrundlage für die Kenntnisprüfung von Pflegefachpersonen.
Internationale Pflegefachpersonen mit Defizitbescheid bereiten sich auf die Kenntnisprüfung nach § 40 PflBG vor, um die deutsche Berufszulassung zu erhalten.
Quelle: Pflegeberufegesetz (gesetze-im-internet.de) — https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg_2017/

### MT-Berufe-Gesetz (MTBG)
Das Gesetz über die Berufe der Medizinischen Technologen (MT-Berufe-Gesetz, MTBG) regelt die Anerkennung von Medizinischen Technolog:innen für Radiologie (MTR), Laboranalyse und Veterinärmedizin.
§ 51 MT-Berufe-Gesetz regelt beide Anpassungsmaßnahmen für internationale MTR: die Kenntnisprüfung nach Absatz 1 Nummer 1 und den Anpassungslehrgang nach Absatz 1 Nummer 2. Nach Absatz 2 können Antragstellende zwischen beiden wählen. Bis 2022 lautete die Berufsbezeichnung MTRA (Medizinisch-Technische/r Radiologieassistent:in).
Quelle: § 51 MT-Berufe-Gesetz (gesetze-im-internet.de) — https://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/__51.html

### MTAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
Die MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) legt Inhalte und Prüfungen der deutschen Ausbildung in der medizinischen Technologie fest; Anlage 2 beschreibt die Kompetenzen für Medizinische Technolog:innen für Radiologie.
Anlage 2 ist die Referenz, an der Anerkennungsverfahren, Defizitbescheide und Anpassungslehrgänge inhaltlich ausgerichtet werden.
Quelle: MTAPrV Anlage 2 (gesetze-im-internet.de) — https://www.gesetze-im-internet.de/mtaprv/anlage_2.html

### ATA-OTA-Gesetz (ATA-OTA-G)
Das Gesetz über die Berufe der Anästhesietechnischen Assistent:in und Operationstechnischen Assistent:in (ATA-OTA-G) regelt die Anerkennung dieser beiden OP-Berufe.
§ 48 ATA-OTA-G ist die Rechtsgrundlage für die Kenntnisprüfung internationaler Anästhesietechnischer Assistent:innen (ATA).

### Fachsprache B2 Pflege
Die Fachsprache B2 umfasst das berufsbezogene Deutsch, das Pflegekräfte für Patientengespräche, Dokumentation und Teamübergaben im deutschen Gesundheitswesen benötigen.
Das Niveau B2 wird für die Berufsausübung und die Kenntnisprüfung vorausgesetzt. Fachsprachenkurse vermitteln statt Alltagsdeutsch die konkrete Sprache des Pflege- und Klinikalltags.

### Gleichwertigkeitsprüfung
Die Gleichwertigkeitsprüfung ist der erste Schritt des Anerkennungsverfahrens, in dem die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Referenzausbildung vergleicht.
Ist die Qualifikation vollständig gleichwertig, erfolgt die Anerkennung direkt. Andernfalls wird ein Defizitbescheid ausgestellt, der die Unterschiede benennt.
Quelle: Anerkennung in Deutschland — https://www.anerkennung-in-deutschland.de/

## FAQ

### Kenntnisprüfung & Verfahren

**Was ist die Kenntnisprüfung?**
Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung, mit der international ausgebildete Fachkräfte nachweisen, dass ihre Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Sie ist Teil des Anerkennungsverfahrens und besteht aus einem theoretischen und einem praktisch-mündlichen Teil.

**Wer muss eine Kenntnisprüfung ablegen?**
Fachkräfte, deren ausländische Ausbildung im Anerkennungsverfahren als nicht vollständig gleichwertig eingestuft wurde, erhalten einen Defizitbescheid. Die festgestellten Unterschiede können durch die Kenntnisprüfung ausgeglichen werden.

**Wie läuft die Kenntnisprüfung ab?**
Die Prüfung umfasst in der Regel einen mündlich-praktischen Teil mit Fallbearbeitung sowie ein Fachgespräch. Geprüft werden die wesentlichen Inhalte der deutschen Ausbildung – pflegeprozessorientiert und fallbezogen.

**Wie oft kann die Kenntnisprüfung wiederholt werden?**
Die Kenntnisprüfung kann in der Regel wiederholt werden. Die genauen Regelungen legt die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes fest. Eine gezielte Vorbereitung erhöht die Chancen deutlich, bereits im ersten Versuch zu bestehen.

**Welche Inhalte werden geprüft?**
Geprüft werden die Kernbereiche der deutschen Pflege- bzw. MTR-Ausbildung: Pflegeprozess, Fachwissen, rechtliche Grundlagen sowie die Kommunikation mit Patientinnen, Patienten und dem Team.

**Kann ich ohne Kenntnisprüfung in Deutschland arbeiten?**
Ohne Anerkennung dürfen Sie nicht als Pflegefachperson oder MTR arbeiten. Viele Teilnehmende arbeiten jedoch während des Verfahrens bereits als Pflegehilfskraft in einer Einrichtung.

**Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?**
Das Anerkennungsverfahren dauert je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel 6 bis 12 Monate.

**Wer entscheidet über die Anerkennung?**
Über die Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten möchten – zum Beispiel die Bezirksregierung.

**Kann ich die Kenntnisprüfung im Ausland ablegen?**
Nein, die Kenntnisprüfung wird in Deutschland abgelegt. Die Vorbereitung darauf können Sie jedoch vollständig online absolvieren – auch aus dem Ausland.

**Unterstützt die IAG beim Anerkennungsverfahren?**
Ja. Wir unterstützen Sie bei Dokumenten und Terminen, bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor und stellen auf Wunsch den Kontakt zu Arbeitgebern her.

### Voraussetzungen & Dokumente

**Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme?**
In der Regel benötigen Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Herkunftsland, einen Defizitbescheid aus dem Anerkennungsverfahren sowie Deutschkenntnisse auf Niveau B1 bzw. B2 (je nach Programm).

**Was ist ein Defizitbescheid?**
Der Defizitbescheid ist das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung im Anerkennungsverfahren. Er benennt die Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Ausbildung und der deutschen Referenzausbildung, die z. B. durch eine Kenntnisprüfung ausgeglichen werden können.

**Muss ich in Deutschland leben, um teilzunehmen?**
Für unsere Online-Programme nicht – Sie können aus jedem Land teilnehmen. Der Anpassungslehrgang MTR setzt dagegen eine Praktikumsphase in einer Klinik in Baden-Württemberg voraus.

**Benötige ich einen Arbeitsvertrag?**
Ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. In vielen Fällen finanzieren Arbeitgeber jedoch die Weiterbildung – wir unterstützen gerne bei der Vermittlung.

**Kann ich parallel zum Kurs arbeiten?**
Ja. Viele Teilnehmende arbeiten während der Weiterbildung, häufig als Pflegehilfskraft. Die Kurszeiten und die 24/7 verfügbare Lernplattform sind darauf ausgelegt.

**Gibt es Altersgrenzen?**
Nein, es gibt keine Altersgrenzen für die Teilnahme an unseren Programmen.

### Sprache & Fachsprachenkurse

**Welches Sprachniveau benötige ich?**
Für den Einstieg in unsere Programme benötigen Sie in der Regel Niveau B1. Für die Kenntnisprüfung und die Berufsausübung wird Niveau B2 benötigt.

**Bietet die IAG Deutschkurse an?**
Ja. Wir bieten Fachsprachenkurse von B1 auf B2 mit beruflicher Ausrichtung für Pflege und MTR an – auch integriert in unsere Weiterbildungsprogramme.

**Was ist ein Fachsprachenkurs?**
Ein Fachsprachenkurs vermittelt die Sprache des Berufsalltags: Patientengespräche, Übergaben, Dokumentation und Teamkommunikation – statt allgemeinem Alltagsdeutsch.

**Sind Sprachprüfungen in die Kurse integriert?**
Ja. Die Sprachprüfungen sind in den Kurs integriert – am Kursende erhalten Sie Ihren B2-Nachweis.

**Muss ich schon B2 haben, um zu starten?**
Nicht immer. Je nach Programm können Sie bereits mit Niveau B1 starten und das Niveau B2 im Kursverlauf erreichen.

**Werden die Sprachzertifikate anerkannt?**
Ja, die im Kurs erworbenen Sprachzertifikate werden von den zuständigen Behörden anerkannt.

### Weiterbildung Pflege & MTR

**An wen richtet sich die Weiterbildung Pflege?**
An international ausgebildete Pflegefachpersonen mit Defizitbescheid, die sich auf die Kenntnisprüfung nach § 40 Pflegeberufegesetz vorbereiten möchten.

**Was ist der Unterschied zwischen den Programmen mit und ohne Deutschkurs?**
Das Programm mit Deutschkurs kombiniert die fachliche Vorbereitung mit berufsbezogenem Deutsch (B1 → B2). Das Programm ohne Deutschkurs setzt zertifiziertes B2 bereits voraus.

**Gibt es eine Weiterbildung für MTR?**
Ja, und zwar für beide gesetzlich vorgesehenen Wege: die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung nach § 51 Absatz 1 Nummer 1 MT-Berufe-Gesetz und den Anpassungslehrgang nach § 51 Absatz 1 Nummer 2.

**Wie lange dauern die Weiterbildungen?**
Je nach Programm dauern die Weiterbildungen 3 bis 9 Monate.

**Erhalte ich ein Zertifikat?**
Ja. Sie erhalten ein Zertifikat mit den Kursinhalten, dem Stundenumfang und Ihrem Sprachstand.

**Sind die Weiterbildungen staatlich anerkannt?**
Unsere Weiterbildungen orientieren sich an den Rahmenlehrplänen und den gesetzlichen Grundlagen (§ 40 PflBG bzw. MT-Berufe-Gesetz). Die IAG ist AZAV-zertifiziert.

**Gilt die Vorbereitung bundesweit?**
Unsere Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung gilt bundesweit – unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Prüfung ablegen. Der Anpassungslehrgang MTR ist dagegen an Baden-Württemberg gebunden, weil dort das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig ist.

### Unterricht, Format & Plattform

**Wie findet der Unterricht statt?**
Der Unterricht findet online in virtuellen Klassenräumen statt – live, interaktiv und mit erfahrenen Lehrkräften.

**Gibt es neben den Live-Sessions weitere Lernangebote?**
Ja. Zusätzlich zu den Live-Sessions steht Ihnen unsere Online-Lernplattform rund um die Uhr zur Verfügung.

**Wie hoch ist der wöchentliche Zeitaufwand?**
Je nach Programm umfasst der Unterricht 12 bis 25 Unterrichtsstunden pro Woche, zuzüglich Selbstlernzeit.

**Kann ich aus jedem Land teilnehmen?**
Für unsere Online-Programme genügt eine stabile Internetverbindung. Nur der Anpassungslehrgang MTR verlangt zusätzlich eine Praxisphase vor Ort in Baden-Württemberg.

**Was bietet die Lernplattform?**
Sie erhalten einen persönlichen Zugang mit Materialien, Videos, Übungsblättern und Prüfungssimulationen.

**Wie wird der Lernfortschritt überprüft?**
Über interne Tests, Fallstudien und Simulationsprüfungen mit individuellem Feedback – so sind Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet.

## Blog

### Neue AZAV-zertifizierte Weiterbildung für internationale Auszubildende in der Pflege
URL: https://iag-akademie.com/blog/neue-azav-zertifizierte-weiterbildung-fur-internationale-auszubildende-in-der-pflege/
Bis zu 16 Wochen vor Ausbildungsbeginn starten – fachlich, sprachlich und organisatorisch vorbereitet.
